Das ist ja ein Ding! Welchen Unterschied macht der Gesetzgeber denn zwischen einem Brötchen und einer Torte – verkaufstechnisch gesehen? Und warum ist ein Brötchen in einer Bäckerei ein Brötchen und darf am Ostersonntag nicht verkauft werden – aber ein Brötchen an der Tanke gilt als verkaufsfähiger Proviant? Sachen gibt’s! Die Logik ist in der Tat echt umwerfend.
Die Regelung an sich finde ich aber echt gut – trotz der seltsamen Logik: Das Gesetz geht an dieser Stelle in die richtige Richtung. Klar – Umsatzausfälle am Ostersonntag sind ärgerlich. Und aufgebackene Brötchen möchte zu Ostern auch nicht jeder. Da wären frische Brötchen am Sonntag für Kunde und Bäcker ein Leckerbissen.
Obwohl – haben Sie schon einmal an den Brötchengeber gedacht? Nein, Ihr Arbeitgeber ist nicht gemeint. ;-) Auch die Bäcker in NRW nicht. Singen „wir“ an einem anderen Fest (Erntedank) nicht: „Wir pflügen und wir streuen den Samen auf das Land. Doch Wachstum und Gedeihen steht in des Himmels Hand.“?
Das ist der Brötchengeber: Gott! Gutes Wetter, gutes Getreide, gute Brötchen - das liegt in Gottes Hand. Dürreperioden und sintflutartige Niederschläge aber genauso. Ob wir überhaupt Mehl zum Backen und Brot zu essen haben, liegt an Gott, am „Brötchengeber“ im Himmel.
Einleuchtend fände ich daher folgende Logik: Egal ob Bäcker oder Kunden, wir sind von Gottes Wohlwollen abhängig. Er kann schließlich die Ernteerträge lenken, wie er möchte. Folglich ist es für uns sinnvoll, sich nach diesem Gott zu richten. Und eine seiner Anweisungen lautet: Du sollst am siebten Tag nicht arbeiten.
(Eine Zeitung bemerkte, dass Krankenschwestern ja auch am Sonntag arbeiten müssten. Korrekt. Aber auf frischgebackenes Brot kann man am Sonntag notfalls verzichten – auf die tägliche Krankenpflege nicht. Daher die Ausnahme.)
Ja, das bedeutet unter Umständen Umsatzausfälle. Wenn wir die Sonntagsfreiheit aber nicht beachten – das Ein- und Verkaufsverbot des obersten Scheffs für alle Sonntage im Jahr - könnten die Umsatzeinbußen durch Klimaschänden und Ko. die fehlenden Osterumsätze bei Weitem übersteigen.
Aus Respekt vor Gott und um seine Sympathie – auch wirtschaftlich gesehen – nicht unnötig zu verspielen, sollten Ein- und Verkäufer die Sonntage generell unangetastet lassen. Die Gesetzesänderung in NRW von 2006 geht, zumindest was den Ostersonntag betrifft, in die richtige Richtung.
Die logischen Ungereimtheiten zwischen Brötchen und Torte bzw. Bäckerei und frischen Brötchen an der Tankstelle sollten noch nachgebessert werden. Ebenso wie die übrigen Sonntage im Jahr, an denen der Verkauf ebenfalls entfallen sollte – dem „Brötchengeber“ im Himmel zuliebe.
Ideesamkeit
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Die Landesregierung NRW hat 2006 durch ein Gesetz den Verkauf frischer Brötchen in Bäckereien am Ostersonntag untersagt. Torten jedoch dürfen verkauft werden. Für Tankstellen ist auch der Verkauf von Brötchen als ‘Proviant’ gestattet. An den übrigen Sonntagen im Jahr wiederum dürfen frische Brötchen verkauft werden. - Der obige Beitrag bezieht sich auf einen Artikel des Westfalen-Blattes vom 09.04.2009. Über die Einzelheiten des Gesetzes möge sich der interessierte Leser u. a. dort informieren.
Schlagworte: verkaufsoffener Sonntag, Ladenöffnungszeiten, Zehn Gebote
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